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Mai

Vererben ohne Scherben
Rechtzeitig richtig formulieren und Streit vermeiden.

Text / Fotos: Götz Paschen

Wer kümmert sich um sein Testament? „In der Regel ältere Leute ab 50 / 60 Jahren. Vorsorgemaßnahmen sollte jeder treffen. Aufgrund von Unfällen kann es früher relevant sein. Es ist keine Frage des Alters – die Bäume stehen für uns alle gleich dicht an der Straße.“ Arthur Intemann (75) aus Lauenbrück ist Rechtsanwalt und Notar a. D. (außer Dienst) und ‚im Ruhestand‘ immer noch beratend aktiv. „Mit Erreichen der Altersgrenze 70 erlischt das Notariat. Vor fünf Jahren am 30. Oktober erhielt ich das Schreiben des Amtsgerichtes, ich möchte bitte mein Siegel abliefern. Das ist kein besonders schönes Gefühl. Der Gesetzgeber meint, mit 70 wird man debil.“ Humor hat der Lauenbrücker. – Worum geht es beim Vererben? „Um das gesamte Vermögen. Alles, was man besitzt: Konten, Immobilien, die Aktienmehrheit von Daimler Benz … Als besonderer Bereich zu berücksichtigen sind Gewerbebetriebe und Landwirtschaft. Bei Gewerbebetrieben mache ich nichts ohne Beteiligung des Steuerberaters. Das ist mir sonst zu heiß.“
    
Weiter aktiv
Als Anwalt kann Intemann heute weiterhin Testamente, Erbverträge et cetera vorbereiten, aber seine Entwürfe muss ein aktiver Notar beurkunden. „Der wird seine Bedenken, die er hat, einarbeiten.“ Intemann kennt etliche Kollegen in solidem Alter, die ihre Zulassung als Anwalt behalten haben. „Die gehen, wenn es sein muss, noch vor Gericht. Ich bin auch noch einige Male dort gewesen. Da wird man ernst genommen.“ Der Senior konnte sich nicht vorstellen, dass er nur die Füße hochlegt. Er spricht von ‚Rostschutz‘ und im Thema bleiben. „Wenn es erforderlich ist, lese ich Gesetzestexte, aber überwiegend online.“ Der Nachteil für seine Mandanten ist, dass keiner ans Telefon geht, wenn Intemann gerade draußen in seinem Gewächshaus gärtnert. „Ich sehe es gerne wachsen.“ Der Anwalt kommt aus einer Bauernfamilie und hat sich vor der Gärtnerphase hobbymäßig der Schafzucht gewidmet: 40 Heidschnucken inklusive Nachzucht tobten da über seine Wiesen. Zum Schluss waren es 15, bevor er es aufgab und auf Gemüse umsattelte. „Mit Rollator ist auf der Schafweide nicht gut vorwärtskommen. Deshalb haben wir verpachtet.“ Dass ein alter Hase juristisch trotzdem noch gefragt ist, liegt an seinem Soloauftritt. In Kanzleien bereiteten die Rechtsanwalts- und Notargehilfinnen die Texte vor. „Der Notar prüft den Entwurf, weil er haftet, liest vor und beurkundet.“ Beim Notar a. D. ist dagegen alles Chefsache. Allerdings kann er nur die Vorbereitung der Entwürfe vornehmen. Die Beurkundung muss bei einem zugelassenen Notar stattfinden. „Der Mandantenvorteil ist, dass ich intensiver berate.“ Intemanns Fälle kommen über Kontakte aus seiner vollaktiven Zeit. Seine Expertise wird weiterhin geschätzt. „Erfahrung ersetzt so manches.“

Testament Formvorschrift
Was gehört zu einem funktionierenden privaten Testament? Überschrift Testament: unnötig. Floskel Mein letzter Wille: empfohlen. Komplett handschriftlich: Pflicht! Drunter Ort und Datum: dringend empfohlen. Unterschrift: Pflicht! „Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten schreibt einer komplett mit der Hand (Pflicht). Der andere ergänzt unter dessen Unterschrift: ‚Dies soll auch mein letzter Wille sein‘ von Hand (dringend empfohlen) und unterschreibt auch (Pflicht). Und grundsätzlich gilt: nichts Maschinenschriftliches! „Maschinenschrift heißt ungültig, ohne Ausnahme.“ Egal, was Sie schreiben oder aufsetzen. Komplett handschriftlich ist die Formvorschrift. „Es hat sich oft als gefährlich erwiesen, einfach ein Testamentmuster aus dem Internet herunterzuladen und abzuschreiben. Ich behaupte, dass mindestens die Hälfte der privatschriftlichen Testamente nicht das wiedergeben, was der Verfasser wirklich will. Viele Testamente sind gut gemeint und nachvollziehbar, aber nicht funktionstüchtig. Besser ist, es formuliert ein Profi.“ Klar, das bringt dem Notar Aufträge. Empfehlungen von Anbietern sind nun einmal nicht frei von Interessen. Aber was hilft falsche Sparsamkeit? Dann landen nach dem Tod des Erblassers, der Wiederverheiratung der Witwe und nach ihrem Tod relevante Teile des Vermögens nicht bei den eigenen Kindern, sondern bei einem Dritten. Glückwunsch! „Rechtliche Beratung kostet Geld. Es ist aber keineswegs ‚unfein‘, zu Beginn mit dem Berater über die Kosten zu sprechen, damit einen bei Erhalt der Rechnung nicht der Schlag trifft. Der Berater soll schließlich den Erbfall regeln, nicht herbeiführen.“

Falsche Formulierungen
Intemann empfiehlt Beratung auch, um falsche Auslegung und Streit durch wasserdichte Formulierungen zu vermeiden. Falsch formuliert könnte eine Passage im Testament lauten: ‚Mein Haus soll mein Sohn Erich erben. Das Land erbt meine Tochter Martina.‘ „Die beiden sind dann nur ‚Vermächtnisnehmer‘. Das ist ein schwerer Fehler, der anschließend zu Verwicklungen führt, weil die ‚Erben‘ nicht genannt sind, sondern nur die Vermächtnisnehmer. Und Vermächtnisse sind von den Erben zu erfüllen.“ In der wasserdichten Zone lautet diese Formulierung: „‘Meine Erben sind Erich und Martina zu gleichen Teilen. Ich treffe folgende Aufteilungsanordnung: Mein Haus soll mein Sohn Erich erhalten. Das Land erhält meine Tochter Martina. Sollte einer durch die Aufteilungsanordnung mehr erhalten als der andere, findet eine Ausgleichung nicht statt.‘ – Rechtlich ist es so zu betrachten, dass das, was höher bewertet werden kann, als Vermächtnis gilt.“ Willkommen im Bereich der Definitionen. Die ‚Erbschaft‘ ist die Gesamtrechtsnachfolge. Das ‚Vermächtnis‘ ist die Zuwendung einzelner Vermögenswerte direkt an jemanden Bestimmten. Der kann seinen Anspruch gegenüber den Erben geltend machen. „Über das Thema ‚Aufteilungsanordnung‘ kann man festlegen, wer was erben soll.“ Ein Beispiel: Drei Kinder erben zu gleichen Teilen: Alfons das Wohnhaus, Judith das Ferienhaus und Bert die Ländereien. „Aber es wird nicht begutachtet und wirtschaftlich ausgeglichen, wenn man es per Aufteilungsanordnung so verfügt.“

Notariat statt Streit
„Streitige Sachen sind nicht mehr so mein Ding. Ich habe zum Schluss in erster Linie Notariat gemacht.“ Dass man mit 70 sein Notariat abgeben muss, wurde vom Bundesverfassungsgericht geprüft und für zulässig erklärt. „Sehr viele Jüngere mussten ziemlich lange warten, bis im Amtsgerichtsbezirk des Bewerbers ein Notariat frei wurde.“ Zu Intemanns Startzeit gab es als Voraussetzung drei Jahre Anwartschaft als Anwalt und gut. Heute gehört eine Prüfung dazu, die es in sich hat. „Ich finde die Prüfungen heute gut.“ Es folgt ein Nord-Süd-Vergleich. „Die Bayrischen Notare tragen zu Recht die Nase ziemlich hoch. Die Prüfung dort ist extrem streng, und es werden nur die besten zugelassen.“ Freie Plätze gibt es, wenn Notare ausscheiden, oder die Anzahl der Notariatsgeschäfte im Bezirk relevant zugenommen hat. Intemann sieht einen großen Unterschied zwischen Anwaltsnotariat in „preußischen Gebieten“ und dem reinen Notariat beispielweise in Hamburg und den neuen Bundesländern. „Das wird sich durchsetzen. Beim Anwaltsnotariat kommt es häufig zu Interessenkonflikten aufgrund von Problemen mit einer ‚Vorbefassung‘. – Man darf beispielsweise als Notar nicht den Ehevertrag machen und nachher als Anwalt einen der Ehepartner bei der Scheidung vertreten.“

Grundkurs Erbfolge
a) Ehepaare bei Zugewinngemeinschaft: Einer stirbt, der Ehepartner erbt die Hälfte. Die Kinder erben die andere Hälfte durch Anzahl der Kinder: Bei zwei Kindern jedes Kind ¼ des Gesamtvermögens, also die andere Hälfte durch zwei. Bei drei Kinder jedes Kind 1/6 des Gesamtvermögens, also die andere Hälfte durch drei. Kleiner Exkurs ‚Zugewinngemeinschaft‘: „Die Zugewinngemeinschaft halte ich für gerecht: Beide arbeiten nach ihren Kräften am Erhalt der Familie und des Vermögens und das, was während der Ehe erworben wird, steht beiden zu.“ Zieht sie die Kinder groß und geht später nur Teilzeit arbeiten, und er verdient voll, ist das nur gerecht. Das weite Feld der Streitigkeiten beim Zugewinn schenken wir uns hier. Im Scheidungsfall wird beim Zugewinn das Vermögen beider nicht stumpf durch zwei geteilt. „Zum Zugewinn gehört nicht das, was man vorher schon hatte und nicht das, was man während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat.“
b) Ehepaare bei Gütertrennung, also ohne Zugewinn: Der überlebende Ehepartner erbt 1/4. Die Kinder erben die übrigen ¾ durch Anzahl der Kinder. Kinder heißen im Erbrecht ‚Abkömmlinge‘.

Heiratsvermittler
„Ich habe schon durch gutes Zureden über längere Zeit etliche Paare vor den Traualtar gebracht. Ganz einfach, weil ich ihnen klargemacht habe, was es im Erbfall bedeuten würde.“ Bei fehlender Ehe freut sich Dank der Erbschaftssteuer in erster Linie das Finanzamt. „Der überlebende Lebensabschnittsgefährte hat bei der Erbschaftssteuer einen Freibetrag von 20.000 Euro. Alles andere muss er in der höchsten Steuerklasse versteuern. Und die Rente des Verstorbenen ist weg. Bei Eheleuten wird sie zur Witwen- oder Witwerrente.“ Sieben bis acht Ehen oder mehr hat Intemann in seiner aktiven Zeit gestiftet. „Einmal war ich zur Hochzeit eingeladen. Das war ein nettes Fest. Es gilt die Verschwiegenheitspflicht auch auf Feiern und gerade da, wenn die Zunge lockerer wird. Darauf muss man sich absolut verlassen können.“ Bei Ehegatten liegt der Steuerfreibetrag beim Erbe bei 500.000 Euro, je Abkömmling bei 400.000. Oberhalb der Freigrenzen wird Erbschaftssteuer fällig. „Wenn es reell wird, ist der Staat dabei.“

Kinderlosigkeit
c) „Kinderlose Ehepaare sollten sich gegenseitig zu Erben einsetzen. Sonst würden die Eltern und ersatzweise die Geschwister des Verstorbenen oder auch die Großeltern neben dem überlebenden Ehepartner miterben.“ Die gesetzlich Erbfolge ohne jegliche Regelung wäre: ¾ der Ehepartner (Zugewinn), und ¼ die Eltern, ersatzweise die Geschwister nach Köpfen als Faustregel. Sonst ½ der Gatte (Gütertrennung) und ½ die Eltern , ersatzweise die Geschwister nach Köpfen. – Leben beide Eltern noch? Hat ein Elternteil noch Abkömmlinge, die nicht verwandt sind …? „Man kann schon vorher bestimmen, wer nach dem Tode des ‚Längstlebenden‘ der ‚Letzterbe‘ oder die ‚Letzterben‘ sein sollen, wenn beide Ehepartner verstorben sind. Häufig geht es in Richtung von Neffen und Nichten.“ Ansonsten kommen Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder besonders gute Freunde in Frage. Intemann hatte schon SOS-Kinderdörfer und einen Tierschutzverein … als Erben. „Einmal habe ich die Gründung einer Stiftung durch Erbschaft betreut. Sehr kompliziert. Das möchte ich nicht jeden Tag machen. Der Stiftungsvorstand war ein ganz Gewitzter und hat alles in Immobilien angelegt und nicht aufs Konto. Die Mieten fließen auch heute.“

Wenn Großeltern erben
d) Nächstes Fallbeispiel: Ein Alleinstehender ohne eigene Abkömmlinge, aber mit Verwandten stirbt. Es erben seine Eltern und die Abkömmlinge der Eltern. Oder bei verstorbenen Eltern die Großeltern und deren Abkömmlinge. „Da braucht man in der Regel einen ‚Erbenermittler‘, wenn die Verwandtschaft sehr weit zurückgeht.“ In unserem Beispiel sind die Eltern auch schon tot und haben nur den ‚Erblasser‘ (frisch Verstorbenen) als Kind. „Dann erben die Großeltern. Das sind schon vier. Oder deren Abkömmlinge. Und die Großeltern der einen Seite sind in zwei Ehen verheiratet gewesen und haben außerdem noch uneheliche Kinder, um das ein bisschen zu vereinfachen.“ Erbenermittler ist ein Freiberuf. Die ‚Nachlassgerichte‘ als Abteilung beim Amtsgericht haben solche an der Hand. Intemann kennt aus seinem Berufsleben ein Beispiel als von den Großeltern ein Adoptivkind etwas erbte. „Das hat sich gefreut. Es war was da.“ Dann kommt vom Amtsgericht ein Brief: ‚Sie sind vermutlich Erbe.‘ „Und man weiß nicht, woraus das Erbe besteht. Das ist Poker. Mit dem Antrag auf Erbschein hat man das Erbe angenommen.“ Normalerweise nimmt sich der Empfänger des Briefes einen Anwalt, der sagt: ‚Versuchen sie herauszufinden, ob das Erbe positiv ist.‘ Guthaben oder Schulden, das ist hier die Frage. „Von Guthaben kann man bei der Beauftragung eines Erbenermittlers ausgehen, aber sicher ist es nicht.“

Erbenhaftung
Schon sind wir mitten im Thema ‚Erbenhaftung‘: Der Erbe übernimmt das Guthaben und haftet für die Verbindlichkeiten des Erblassers. „Man kann Erbschaften grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme ‚ausschlagen‘.“ Die klassischen Gründe sind:
- negative Erbschaft (überwiegend Schulden)
- belastete Erbschaft mit verpflichtender ‚Nacherbfolge‘. Ich muss das Geld in meinem Todesfall an festgelegte Personen weitervererben. Der ‚Pflichtteil‘ wäre attraktiver und kann später frei weiter vererbt werden. Und man verlangt daraufhin den Pflichtteil. „Der Pflichtteil ist nicht Erbschaft.“
- persönliche Gründe: ‚Von dem will ich nichts.‘
Die Erbausschlagung wird in der Regel vom Notar gemacht. „Da erfährt man so einiges an Motiven.“ Sie kostet nur ein paar Euro, „ist aber eine Zitterpartie, wenn die Mandanten erst am letzten Tag der Sechswochenfrist kommen.“ Der Notar hat dafür zu sorgen, dass der Schriftsatz pünktlich beim Nachlassgericht ankommt. Die Amtsgerichte haben dafür einen ‚fristwahrender Briefkasten‘, der um null Uhr elektrisch umschaltet. „Was nach 24 Uhr kommt, ist im falschen Fach.“

Vater Staat
e) Wenn keine Erben ermittelt werden können, erbt der Staat, in unserem Fall das Bundesland Niedersachsen. „Die Summen sollen beträchtlich sein.“

Wiederverheiratung …
Obwohl das Thema Erbrecht maximal theoretisch ist, bewegen wir uns von den Motiven her fast Vollzeit im Bereich des Stammhirns. Ziel vieler erbrechtlicher Regelungen ist, den Abwanderungseffekt von Vermögen aus dem Familienstamm zu vermeiden. Der Zaster soll die eigene Genetik, die Abkömmlinge, über den Tod hinaus fördern und stützen. „In der Regel ist das Ziel, das Vermögen im Familienstamm zu halten.“ Das geht teilweise schief, wenn die Witwe wieder heiratet. Die neue Ehe hat zur Folge, dass der neue Ehemann aus Posemuckel bei Zugewinngemeinschaft und ihrem Tod zur Hälfte erbt. Der Anteil der leiblichen Kinder ‚Abkömmlinge‘ der ersten Ehe wird damit halbiert. „Wenn im gemeinschaftlichen Testament festgesetzt ist, dass Letzterben die leiblichen Kinder sind, gilt dieses Testament weiter. Aber der neue Ehemann hätte dann Pflichtteilsansprüche: bei Zugewinn 25 % (die Hälfte von gesetzlichen 50 %), bei Gütertrennung 12,5 % (die Hälfte von gesetzlichen 25 %).“

... und Auswege
Intemann stellt uns hier drei davon aus seinem Köfferchen vor:
Ausweg 1: „Die Bestimmung im Testament, dass die Abkömmlinge bei Wiederverheiratung ihren Erbteil (den Witwenteil) zu 100 % sofort bekommen. Die Witwe wird enteignet. Sie wird sich überlegen, ob sie wieder heiratet.“ Die Witwe hätte dann trotzdem Pflichtteilsansprüche.
Ausweg 2: „Sie schließt mit dem neuen Ehemann einen Ehe- und Erbvertrag, und er verzichtet darin auf Erb- und Pflichtteilsansprüche. Das wird übrigens häufig gemacht, um das Verhältnis neuer Ehemann und Kinder aus erster Ehe zu entkrampfen.“
Ausweg 3: „‚Vorerbschaft / Nacherbschaft‘ – Zu Lebzeiten der Eltern erfolgt eine gegenseitige Erklärung, dass der ‚Längstlebende‘ (Überlebende, Anm. pas) nur ‚Vorerbe‘ und die Abkömmlinge ‚Nacherben‘ werden. Beim Todesfall auch des zweiten Elternteils, geht der Erbteil dieses Erblassers an die Abkömmlinge und nicht den neuen Ehegatten. Man kann auch verfügen, dass die Vorerbschaft bei Wiederverheiratung eintritt.“ Mit der neuen Ehe geht dann der Erbteil auf die Abkömmlinge über. Auch hier gibt es Pflichtteilsansprüche, wenn kein notarieller Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht vorliegt.

Pflichtteil
Zur Klarstellung: Man kann Ehegatten, Kinder … nicht ‚enterben‘. Man kann sie nur auf den Pflichtteil setzen. Der Pflichtteil ist keine Erbschaft, aber voll erbschaftssteuerpflichtig. Der Pflichtteilsanspruch liegt bei 50 % vom gesetzlichen Erbanspruch. „Eine häufige Frage ist, wie man Pflichtteilsrechte umgehen kann.“ Schenkungen sind ein Möglichkeit. Aber: „Bei Übertragung schon zu Lebzeiten auf Erben, die sie bedenken wollen, greift der ‚Pflichtteilsergänzungsanspruch‘ für Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod ‚abschmelzend‘.“ Schenkungen der letzten zehn Jahre werden der Erbmasse hinzugerechnet. Abschmelzend heißt, jedes Jahr verringert sich die berücksichtigte Schenkungssumme um 10 %. Im zehnten Jahr werden nur noch 10 % der Schenkung berücksichtigt. Es besteht ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben oder einem Beschenkten. Falschaussagen, die nachgewiesen werden können, stellen einen Meineid dar. „Da geht es zur Sache.“ – „Schenkungen rückzudatieren geht nicht.“ Daneben gibt es Dutzende Lösungsmöglichkeiten, um den Pflichtteil zu reduzieren mit illustren Mitteln, wie beispielsweise der ‚Güterstandsschaukel‘. Bei notariell beurkundetem Wechsel eines Paares von Zugewinn auf Gütertrennung erfolgt eine Teilvermögensübertragung als durchgeführter Zugewinnausgleich. Ohne Schenkungssteuer! Dann erfolgt wieder notariell beurkundet der Rückwechsel in die erneute Zugewinngemeinschaft. Beide Eheleute landen wieder im höheren Erbteilsanspruch durch Zugewinngemeinschaft. So kann man Pflichtteilsansprüche bei Kindern reduzieren und die Schenkungssteuer bei Übertragung an den Ehepartner legal umgehen. Hier wird es langsam delikat. Intemann: „Das Erbrecht ist wie ein Klavier: Man kann ‚Hänschen klein‘ darauf spielen, oder auch eine ganze Rhapsodie.“

Notarielles Testament
Neben dem handschriftlichen Testament mit Unterschrift am heimischen Küchentisch, gibt es das notarielle Testament. Wo liegt der Unterschied? „Da war der Notar als Könner am Werk. Er sorgt auch für die sichere Verwahrung beim Nachlassgericht. Dazu ist er verpflichtet. Das gewährleistet eine sichere Eröffnung. Privatschriftliche Testamente verschwinden gelegentlich, wenn sie von einem gefunden werden, der es liest und nicht gut dabei wegkommt. Einen solchen streitigen Fall habe ich gerade.“ Und der Vorteil eines notariellen Testamentes sei, dass kein Erbschein mehr erforderlich ist.

Erbvertrag
Einen Erbvertrag setzt ebenfalls der Notar auf. „Es sind mehrere Erblasser gebunden. Ein Erbvertrag kann nicht ohne weiteres einseitig widerrufen werden. Die Widerrufsmöglichkeit kann man in den Vertrag aufnehmen. Eine Frage ist auch, was wird schon zu Lebzeiten übertragen. Das sind dann sehr umfangreiche Vertragswerke.“ Das gemeinsame Testament kann leichter widerrufen werden. Ein gemeinschaftliches notarielles Testament oder der Erbvertrag sind ungefähr gleich von den Kosten her. „Der Erbvertrag hat den Vorteil, dass er einen Pflichtteilsverzicht enthalten kann, wenn der Pflichtteilsberechtigte daran teilnimmt.“ Also wenn er eine der beiden Vertragsparteien ist. Im Süden Deutschlands ist der Erbvertrag häufiger, im Norden das gemeinschaftliche Testament. Im Optimalfall geht es um Fairness für alle. „Meine Marotte ist es, alle an einen Tisch zu holen, die beteiligt sind, wenn es passt: Der runde Tisch des Erblassers und der Erbengemeinschaft. Als Notar hatte ich das häufig. – Ein wichtiges Anliegen ist die Streitvermeidung. Erbstreitigkeiten können Familien auf Generationen hinaus verfeinden und zerstören.“

Steuern sparen
Gut gemachte Beurkundungen vermeiden Formfehler, Familienstreit und bei größeren Vermögen auch Erbschaftssteuer. Das wird deutlich am Modell des ‚Berliner Testamentes‘, das Eheleuten zu gegenseitigen Erben einsetzt und die Letzterben bestimmt. „Der Nachteil ist, dass bei großen Vermögen eine Doppelbesteuerung stattfindet, weil erst die Witwe erbt und oberhalb vom Freibetrag voll versteuert. Dann stirbt die Witwe und die Kinder versteuern wiederum oberhalb vom Freibetrag. Der Freibetrag der Kinder nach dem Erstversterbenden wird praktisch verschenkt. – Ein Kollege hat einmal gesagt ‚Erbschaftssteuer ist Dummensteuer‘.“

Torftipp: 1) Rechtzeitig regeln, was zu regeln ist, wenn die gesetzliche Erbfolge bei Ihnen nicht den Wunscherbfall darstellt. 2) Richtung Lauenbrück: Wenn Sie auf dem asphaltierten Feldweg parallel zu den Zuggleisen Bremen – Hamburg und der B 75 mal testweise mit dem Metronom um die Wette fahren wollen, unbedingt auf Schlaglöcher achten.